CrowdworkerInnen können ArbeitnehmerInnen sein - Das BAG hält fest, dass eine zwischen Crowdworker und Online-Plattform (Crowdsourcer) geschlossene rechtliche Beziehung durchaus als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren sein kann
Forum Recht: 01/2021 (Zeitschrift: 28)
Neue große Freiheit - Am 04.12.2019 hat das Landesarbeitsgericht München (LAG) im Fall eines sogenannten Crowdworkers entschieden, dass dieser nicht die Voraussetzungen der Arbeitnehmereigenschaft erfüllt
Forum Recht: 01/2020 (Zeitschrift: 22)
"Die Gewerkschaften müssen kooperieren" - Gespräch über die Arbeitskämpfe von Crowdworkern und die Flexibilität des digitalen Kapitalismus
(Schwerpunkt: Uberausbeutung im Appitalismus)
jungle World: 38/2019 (Zeitschrift: 5)
Alte Herrschaft in digitalen Gewändern? - Der Arbeitsprozess auf Crowdwork Plattformen
Karl Dietz: 2019 (Aufsatz: 256-275)
Die Plattform als Fabrik - Crowdwork, Digitaler Taylorismus und die Vervielfältigung der Arbeit
(Schwerpunkt: Arbeit und Wertschöpfung im digitalen Kapitalismus)
Prokla: 187/2017 (Zeitschrift: 175-191)
Kapitalismus 4.0 - Zwischen prekärer Arbeit und digitaler Revolution
(Smart Factory; Internet der Dinge; Crowdwork)
Direkte Aktion: 230/2015 (Zeitschrift: 1)